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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MaxTexOn GmbH
Halser Straße 28, 94034 Passau, Deutschland

Stand: 11.11.2025

Teil A – Allgemeines
1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der MaxTexOn GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine Anwendung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbracht werden.

1.3 Verweise des Kunden auf eigene Bedingungen, etwa in Bestellungen, Portalen, Anhängen, E-Mails oder sonstigen Unterlagen, führen nicht zu deren Einbeziehung.

1.4 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von MaxTexOn ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

1.5 Gegenüber öffentlichen Auftraggebern oder Behördenkunden gelten abweichende vertragliche Regelungen nur insoweit, als diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

1.6 Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:

  • individuelle schriftliche Vereinbarungen bzw. Auftragsbestätigung
  • ausdrücklich einbezogene Spezifikationen oder Anlagen
  • diese AGB
  • sonstige Unterlagen, jedoch ohne Bedingungen des Kunden
2. Begriffsbestimmungen

2.1 „Ware“ umfasst sämtliche von MaxTexOn gelieferten Produkte, insbesondere Textilien, technische Textilien, Bekleidung, Ausrüstungsteile, Stoffe, Garne, Bänder, Zubehör sowie Verpackungs- und Kennzeichnungsmaterial.

2.2 „Textilien/Stoffe“ umfasst insbesondere Gewebe, Gestricke, Roh- und Fertigwaren, beschichtete Materialien, laminierte Stoffe, Sonderausrüstungen sowie chargen- oder partienbezogene Waren.

2.3 „Spezifikationen“ sind technische Anforderungen, Lastenhefte, Techpacks, Normenbezüge, Prüfmethoden, Toleranzen, Farbstandards sowie Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben.

2.4 „Muster“ umfasst insbesondere Musterteile, Prototypen, Vorserienmuster, Stoffmuster, Lab-Dips, Strike-Offs, Referenzmuster sowie Label- und Verpackungsmuster.

2.5 „Auftragswert“ ist der Netto-Wert derjenigen Ware oder Teilleistung, auf die sich eine konkrete Regelung bezieht.

3. Angebote und Vertragsschluss

3.1 Angebote von MaxTexOn sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

3.3 Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung von MaxTexOn.

3.4 Nebenabreden, Zusicherungen, Garantien oder sonstige Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform.

4. Unterlagen, Eigenschaften und Muster

4.1 Angaben in Angeboten, Datenblättern, Zeichnungen, Mustern, Prüfberichten oder sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung bestätigt wurden.

4.2 Muster und Referenzmaterialien dienen grundsätzlich der Orientierung. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen, etwa bei Farbton, Griff, Webbild, Glanz, Ausrüstung, Breite oder Gewicht, bleiben vorbehalten, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

4.3 Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen, begründen jedoch keine Garantie oder Beschaffenheitszusage.

5. Preise

5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

5.2 Zusätzliche Kosten, etwa für Verpackung, Paletten, Prüfungen, Zertifikate, Dokumentation, Zoll, Abgaben, Versicherungen oder besondere Handling-Leistungen, werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 MaxTexOn ist berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlung, Anzahlung, Akkreditiv oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Kunden begründen.

6.3 Bei Zahlungsverzug ist MaxTexOn berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und im Fall eines Zurückbehaltungsrechts aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

7. Lieferung

7.1 Lieferung, Kosten- und Gefahrübergang richten sich nach der in der Auftragsbestätigung angegebenen Incoterms-Klausel in der jeweils vereinbarten Fassung.

7.2 Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, gilt EXW ab benanntem Ort.

7.3 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

7.4 Mehrkosten infolge nachträglicher Änderungen oder besonderer Wünsche des Kunden, etwa bei Versandweg, Dokumentation, Lagerung, Terminverschiebungen oder Transportorganisation, trägt der Kunde.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde hat alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

8.2 Bei Abruf- oder Rahmenverträgen sind Abrufe verbindlich.

8.3 Verletzt der Kunde Mitwirkungspflichten oder gerät er in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Bereitstellungsbereitschaft auf ihn über. MaxTexOn kann in diesem Fall Ersatz der entstehenden Mehraufwendungen verlangen.

9. Höhere Gewalt

9.1 Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von MaxTexOn nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Streiks, Embargos, behördliche Maßnahmen, Krieg, Pandemien, Energie- oder Rohstoffengpässe, Transportstörungen oder vergleichbare Ereignisse, entbinden MaxTexOn für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

9.2 In solchen Fällen werden die Parteien eine angemessene Anpassung abstimmen. Bei dauerhafter Unmöglichkeit oder unzumutbarer Verzögerung sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

10. Exportkontrolle, Sanktionen und Compliance

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren exportkontroll-, sanktions- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und erforderliche Endverbleibs- oder Endverwendungserklärungen bereitzustellen.

10.2 MaxTexOn ist berechtigt, Leistungen auszusetzen oder zu verweigern, soweit deren Erfüllung gegen geltendes Recht, insbesondere Sanktions- oder Embargovorschriften, verstoßen würde.

11. Lieferverzug

11.1 Eine Vertrags- oder Lieferverzugsstrafe wird nur geschuldet, wenn sie im Einzelvertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und konkret vereinbart wurde.

11.2 Soweit eine Lieferverzugsstrafe wirksam vereinbart ist, ist sie der Höhe nach auf maximal 5 % des Netto-Auftragswerts der betroffenen Teilleistung begrenzt.

11.3 Eine Verzugsstrafe ist ausgeschlossen, soweit die Verzögerung auf höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden oder sonstige von MaxTexOn nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.

11.4 Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB.

Teil B – Muster, Eigentum und Vertraulichkeit
12. Muster und Prototypen

12.1 Muster dienen ausschließlich internen Prüf-, Freigabe-, Bemusterungs-, Dokumentations- und Angebotszwecken.

12.2 Eine Nutzung zur eigenständigen Serienfertigung oder gezielten Nachkonstruktion ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MaxTexOn nicht zulässig.

12.3 Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen, Prüfinstitute oder projektbezogene Partner ist nur insoweit zulässig, als dies für Prüfung, Zulassung oder Angebotserstellung erforderlich ist und der Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde.

Teil C – Qualität und Abnahme
13. Branchenstandard Textil

13.1 Für textile Erzeugnisse gelten ergänzend, soweit zwischen Kaufleuten zulässig und nichts Abweichendes vereinbart ist, die in der deutschen Textilwirtschaft anerkannten handelsüblichen Standards.

13.2 Im Kollisionsfall gehen individuelle Vereinbarungen und diese AGB vor.

14. Untersuchung und Rüge

14.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung oder Bereitstellung zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Identität, Menge, Kennzeichnung, Verpackung und äußerlich erkennbare Mängel.

14.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

14.3 Die Rüge soll die betroffene Ware möglichst genau bezeichnen und eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung enthalten.

15. Stoffe und Meterware – Bewertungssystem

15.1 Für Stoffe, Rollenware und vergleichbare textile Flächenprodukte kann ein visuelles Punktesystem als vereinbart gelten, sofern dies im Einzelfall festgelegt wurde.

15.2 Maßgeblich sind insoweit die konkret vereinbarten Qualitäts-, Prüf- und Abnahmekriterien.

15.3 Bei berechtigter Beanstandung leistet MaxTexOn nach eigener Wahl Ersatzlieferung, Nachbesserung, Gutschrift oder angemessenen Preisnachlass.

Teil D – Gewährleistung, Haftung, Eigentum und Rechte
16. Gewährleistung

16.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen eine ordnungsgemäße Untersuchung und rechtzeitige Mängelrüge voraus.

16.2 MaxTexOn leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

16.3 Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Kunde mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.

16.4 Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.

17. Haftung

17.1 MaxTexOn haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, Garantieübernahme sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht.

17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MaxTexOn nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Vertragsstrafen Dritter.

18. Eigentumsvorbehalt

18.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von MaxTexOn.

18.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt an MaxTexOn ab.

18.3 Eine Verarbeitung oder Vermischung erfolgt für MaxTexOn, sofern und soweit dies rechtlich zulässig ist.

19. Schutzrechte und Vertraulichkeit

19.1 Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Designs, Kennzeichen, Unterlagen oder Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt MaxTexOn insoweit von Ansprüchen Dritter frei, sofern MaxTexOn die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

19.2 Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentliche kaufmännische und technische Informationen vertraulich zu behandeln.

20. Abtretung und Leistung durch Dritte

20.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von MaxTexOn übertragen.

20.2 MaxTexOn ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

21.1 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MaxTexOn.

21.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Passau.

21.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

22. Schlussbestimmungen

22.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

22.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.